Kosten
Psychotherapie, Beratung, Supervision, Selbsterfahrung: € 90,-- / Einheit (50 Min.)
Erstgespräch bei Psychotherapie: € 90,-- / Einheit (50 Min.)
Erstgespräch bei Supervision, Selbsterfahrung und Beratung: € 90,-- (50 Min.)
Selbsterfahrung für Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen in Ausbildung (mit Nachweis): € 60,-- / Einheit (50 Min.)
Bitte bezahlen Sie das Honorar am Ende der Stunde in bar.
Refundierung / Krankenkassen
Sie können die Kosten für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese erstatten nach Antrag einen Teil an Sie zurück. Der refundierte Betrag ist abhängig von der Krankenkasse und beträgt (2023): ÖGK: € 31,50 / KFA: € 28,- / BVAEB: € 42,40 / SVS: € 45,-).
Sollten Sie eine private Krankenversicherung haben, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten für Psychotherapie.
Hausbesuche
Manchmal ist es aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht möglich meine Praxis aufzusuchen. Sollte dies auf Sie zutreffen, sprechen Sie mich bitte auf die Möglichkeit eines Hausbesuches an. Ebenfalls sind Gespräche in Wohn- oder Pflegeheimen möglich.
Bei Gesprächen außerhalb meiner Praxis kommt zum Honorar eine Wegpauschale, abhängig vom Anfahrtsweg, hinzu.
Beispiel: Wegpauschale bei Anfahrtsweg bis 15 Min.: € 20,-- (z.B. Brunn/Geb. Zentrum, Mödling Zentrum, Perchtoldsdorf, Vösendorf, Teile des 23., 12. und 13. Bezirks)
Bestätigungen
Einfache Bestätigungen über die Inanspruchnahme von Psychotherapie (Zweizeiler): € 10,--
Ausführlichere Bestätigungen, Stellungsnahmen etc.: Verrechnung nach Aufwand.
Dauer, Frequenz
Das allgemein empfohlene Intervall für Psychotherapie ist eine Einheit pro Woche, wobei auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden können, z.B. zweiwöchentliche Termine. Im persönlichen Gespräch klären wir, was für Sie das passende Intervall ist. Die Dauer eines Therapie- oder Beratungsprozesses kann sehr unterschiedlich sein, abhängig von der Fragestellung und der individuellen Situation.
Absageregelung / Ausfallshonorar
Termine werden verbindlich vereinbart. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie mir dies mindestens 48 Stunden vor dem Termin telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. Bei späterer Absage bitte ich um Verständnis, dass die Einheit in Rechnung gestellt wird.
Verschwiegenheit
PsychotherapeutInnen und PsychologInnen sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§15 Psychotherapiegesetz, §37 Psychologengesetz).