Kosten
Psychotherapie, Psychologische Therapie, Beratung, Supervision, Selbsterfahrung, Erstgespräch: € 100,-- / Einheit (50 Min.)
Bitte bezahlen Sie das Honorar am Ende der Stunde in bar.
Refundierung / Krankenkassen
Psychotherapie: Sie können die Kosten für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese erstattet nach Antrag einen Teil der Kosten an Sie zurück. Hierfür ist vor der 2. Einheit eine sogenannte "Bestätigung" für Psychotherapie bei einem Arzt einzuholen. Ich bitte Sie, wenn möglich, diese Bestätigung zur zweiten Einheit zur Psychotherapie mitzubringen.
Der von der jeweiligen Krankenkasse refundierte Betrag pro Therapie-Einheit beträgt im Jahr 2024:
ÖGK: € 33,70 / BVAEB: € 46,60 / SVS: € 45,-).
Ab 1.1.2024 wurde auch für die Psychologische Therapie = Klinisch-psychologische Behandlung ein Rückerstattungsmodell etabliert. Dieses wird analog der Refundierung bei Psychotherapie (siehe oben) durchgeführt.
Sollten Sie eine private Krankenversicherung haben, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten für Psychotherapie/Psychologische Therapie/klinisch-psychologische Behandlung.
Hausbesuche
Manchmal ist es aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht möglich meine Praxis aufzusuchen. Sollte dies auf Sie zutreffen, sprechen Sie mich bitte auf die Möglichkeit eines Hausbesuches an. Ebenfalls sind Gespräche in Wohn- oder Pflegeheimen möglich.
Bei Gesprächen außerhalb meiner Praxis kommt zum Honorar eine Wegpauschale, abhängig vom Anfahrtsweg, hinzu.
Beispiel: Wegpauschale bei Anfahrtsweg bis 15 Min.: € 30,-- (z.B. Brunn/Geb. Zentrum, Mödling Zentrum, Perchtoldsdorf, Vösendorf, Teile des 23., 12. und 13. Bezirks)
Bestätigungen
Einfache Bestätigungen über die Inanspruchnahme von Psychotherapie/Psychologische Therapie/klinisch-psychologische Behandlung (Zweizeiler): € 10,--
Ausführlichere Bestätigungen, Stellungsnahmen etc.: Verrechnung nach Aufwand.
Dauer, Frequenz
Das allgemein empfohlene Intervall für Psychotherapie ist eine Einheit pro Woche, wobei auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden können, z.B. zweiwöchentliche Termine. Im persönlichen Gespräch klären wir, was für Sie das passende Intervall ist. Die Dauer eines Therapie- oder Beratungsprozesses kann sehr unterschiedlich sein, abhängig von der Fragestellung und der individuellen Situation.
Absageregelung / Ausfallshonorar
Termine werden verbindlich vereinbart. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie mir dies mindestens 48 Stunden vor dem Termin telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. Bei späterer Absage bitte ich um Verständnis, dass die Einheit in Rechnung gestellt wird.
Verschwiegenheit
PsychotherapeutInnen und PsychologInnen sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§15 Psychotherapiegesetz, §37 Psychologengesetz).